Register der Personendaten-Sammlungen



Gemäss dem Gesetzesauftrag in Art. 18 und 20 des kantonalen Datenschutzgesetzes (BSG 152.04) und Art. 10 der Datenschutzverordnung (BSG 152.040.1) führt die Kirchgemeinde ein zentrales Register über ihre Datensammlungen. Über dieses kann sich jede Person im Sinne ihrer Kontrollrechte Einblick in die kirchlichen Datensammlungen verschaffen.


Im Register finden Sie u.a. Angaben über die verantwortliche Stelle, den Namen der Datensammlung, Zweck, die regelmässigen Datenempfänger und die Art der Daten, welche von der Dienststelle gespeichert werden (Name, Adresse, Zivilstand usw.). Es ermöglicht jedoch keinen Zugriff auf die Daten der Datensammlungen selbst, insbesondere enthält es keine namentliche Nennung einzelner Personen. Nach Art. 21 des kantonalen Datenschutzgesetzes können Sie bei der verantwortlichen Behörde Auskunft über die über Sie in der jeweiligen Datensammlung bearbeiteten Daten erhalten.